Nach Übergabe der vorhande
nen Drucke erhält E.M. von
B.C. einen Vorschuss von 1500
Mk, welcher bei der nächsten
Abrechnung verrechnet wird.
Falls der Betrag, welchen B.C.
auf Grund dieses Vertrages bis
zum 31 März 1907 – einschliess
lich des Vorschusses (§ 12) und
der verlegten Herstellungskosten
(4)
tet sich E.M. den Vertrag für
fernere 3 Jahre zu verlängern.
Sollte B.C. es ablehnen, das eine
oder andere Blatt in Commission
zu nehmen, so steht es E.M. frei,
dasselbe anderweit zu vertrei
ben